Zur Beantragung der Kostenübernahme benötigen Sie einen Antrag oder Verordnung für eine stationäre Behandlung in unser Haus durch Ihren behandelnden Arzt/Ärztin oder Psychotherapeuten/Psychotherapeutin.
Dabei müssen Diagnose, Symptomatik sowie alle bisherigen ambulanten Behandlungen dargestellt werden. Außerdem muss begründet werden, dass eine stationäre Behandlung zwingend notwendig ist, mit einer ausführlichen Begründung für Ihre Beihilfestelle oder private Krankenversicherung.
Falls ihr behandelnde/r Arzt/Ärztin oder Psychotherapeuten/Psychotherapeutin es wünschen, nehmen Sie zur Beantwortung diesbezüglicher Fragen gerne Kontakt mit uns auf.
Die Verordnung oder den Antrag übergeben Sie bitte Ihrer Beihilfestelle und Ihrer privaten Krankenversicherung. Beide haben für die Kostenübernahme unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Während des Genehmigungsverfahrens bleiben Sie bitte mit uns in Verbindung, damit wir frühzeitig einen Aufnahmetermin vereinbaren können.
Sollten Sie nach der Genehmigung einer stationären Behandlung durch die Beihilfestelle und Privaten Krankenversicherung die Möglichkeit einer Einzelabrechnung wählen, werden Arztkosten nach GOÄ, Psychotherapeutische Behandlungen nach GOP und Physikalische Anwendungen gemäß Preisliste der Beihilfeverordnung abgerechnet.
Während Ihres stationären Aufenthaltes werden Sie fachärztlich begleitet, alle notwendigen Therapiemaßnahmen werden nach medizinischer Indikation ärztlich verordnet.